Säule 3a
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Schritt 1 von 4 – Ihr Anliegen
Unsere Lösungen
Ob für Sie selbst, Ihre Familie oder Ihr Unternehmen – wir haben die passende Lösung.
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Mehr erfahrenVermögen ohne Einzahlungslimiten aufbauen und flexibel bleiben – mit freier Begünstigung und Laufzeit.
Mehr erfahrenOptimale berufliche Vorsorge für Sie und Ihre Mitarbeitenden – inklusive Einkaufs- und Steuerpotenzial.
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Warum Vorsorge
Es geht um die Menschen, für die Sie sorgen – und um das gute Gefühl, vorbereitet zu sein. Was auch kommt.
Deshalb nehmen wir uns Zeit für Ihre Situation, erklären alles verständlich statt in Fachbegriffen – und Sie entscheiden in Ihrem Tempo.
Vorsorgecheck startenVorsorge-Wissen
Das Schweizer Vorsorgesystem einfach erklärt – mit den aktuellen Zahlen für 2026.
AHV / IV / EL
Sichert die Existenz im Alter. Die maximale AHV-Einzelrente beträgt CHF 2'520 pro Monat – und wird nur bei lückenloser Beitragszahlung erreicht.
Pensionskasse (BVG) / UVG
Soll zusammen mit der AHV rund 60 % des letzten Lohnes decken – bei höheren Einkommen deutlich weniger. Obligatorisch ab CHF 22'680 Jahreslohn.
Säule 3a (gebunden) & 3b (frei)
Ihr Hebel: Schliesst die Vorsorgelücke, spart Steuern und sichert Ihren gewohnten Lebensstandard. Hier entscheiden Sie selbst.
Profi-Tipp: Mehrere 3a-Gefässe führen und gestaffelt beziehen – das bricht die Steuerprogression beim Kapitalbezug.
| Kennzahl | Wert 2026 |
|---|---|
| Säule 3a – Maximalbetrag (mit Pensionskasse) | CHF 7'258 |
| Säule 3a – Maximalbetrag (ohne Pensionskasse) | 20 % des Einkommens, max. CHF 36'288 |
| Maximale AHV-Altersrente (Einzelperson) | CHF 2'520 / Monat |
| Maximale AHV-Altersrente (Ehepaar, plafoniert) | CHF 3'780 / Monat |
| BVG-Eintrittsschwelle (Jahreslohn) | CHF 22'680 |
| BVG-Koordinationsabzug | CHF 26'460 |
| Maximal versicherter BVG-Lohn (Obligatorium) | CHF 90'720 |
| BVG-Umwandlungssatz (Obligatorium) | 6.8 % |
| Referenzalter Frauen & Männer | 65 Jahre |
Stand 1.1.2026, Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Mit Pensionskasse: maximal CHF 7'258. Ohne Pensionskasse (z. B. Selbständige): 20 % des Einkommens, höchstens CHF 36'288. Wichtig: Das Geld muss bis Ende Jahr auf dem 3a-Konto sein, damit es steuerlich zählt.
Alles, was Sie einzahlen, dürfen Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen – Sie zahlen also direkt weniger Steuern. Je nach Einkommen und Wohnort sind das schnell CHF 1'500 bis 2'500 pro Jahr. Über die Jahre kommt so allein durch gesparte Steuern ein schöner Betrag zusammen.
Nein. Sie können jederzeit anfangen – und seit 2025 lassen sich neu entstehende Lücken sogar bis 10 Jahre rückwirkend nachzahlen. Auch mit 50+ lohnt sich der Einstieg: Jeder eingezahlte Franken spart sofort Steuern.
Die 3a belohnt Sie mit einem direkten Steuerabzug, dafür ist das Geld bis kurz vor der Pensionierung gebunden (mit Ausnahmen, z. B. fürs Eigenheim). Die 3b ist frei: keine Limite, jederzeit verfügbar, freie Begünstigung – dafür ohne Steuerabzug bei der Einzahlung. Meist ist die Kombination ideal.
Ja. Geld aus der Säule 3a und der Pensionskasse dürfen Sie für selbstbewohntes Wohneigentum einsetzen – als Vorbezug oder Verpfändung. Was für Sie besser ist, hängt von Ihrer Situation ab; das rechnen wir in der Beratung durch.
Ihr Guthaben zieht mit Ihnen um – zur Kasse des neuen Arbeitgebers oder auf ein Zwischenkonto. Genau bei solchen Wechseln entstehen oft unbemerkt Lücken oder «vergessene» Konten. Ein kurzer Check schafft Klarheit.
So früh wie möglich – der Zinseszins arbeitet dann am längsten für Sie. Wer mit 25 statt 40 beginnt, erreicht mit gleichen Beiträgen oft das Doppelte an Alterskapital. Aber: Der zweitbeste Zeitpunkt ist heute.
Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine ehrliche Analyse und konkrete Empfehlungen – ob und was Sie umsetzen, entscheiden allein Sie.
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